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BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 27.08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen an den Kläger bei der Überzeugung des Gerichts zur Befragung von weiteren Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 08.05.2006 - M 3 K 05.821
- VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352
- BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 27.08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 27.08
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder inwiefern sich die Beweisaufnahme dem Gericht von sich aus hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.). - BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07
Nichteingehen des Gerichts auf die Forderung einer Partei nach Beiziehung von …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 27.08
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse des Beschwerdeführers in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (stRspr; s. Beschluss vom 29. März 2007 - BVerwG 4 BN 5.07 - juris Rn. 4 m.w.N.).
- BVerwG, 18.01.2010 - 6 B 52.09
Übernahme eines völkerrechtlichen Vertrages; Revisibilität
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse des Beschwerdeführers in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (stRspr, s. nur Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 7. Juli 2008 - BVerwG 6 B 27.08 - juris Rn. 2).